Impressum bei Instagram: Was Creator, Selbständige und Unternehmen beachten müssen

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Wer Instagram beruflich oder geschäftlich nutzt, benötigt in aller Regel ein Impressum. Das gilt nicht nur für Unternehmen, Online-Shops oder große Influencer-Kanäle. Auch Selbständige, Coaches, Berater, Kreative, Künstler oder nebenberuflich Tätige können der Impressumspflicht unterliegen.

Dabei muss das Impressum nicht vollständig in das Instagram-Profil geschrieben werden. Es kann auf der eigenen Website hinterlegt und von Instagram aus verlinkt werden. Diese zentrale Lösung ist meist sinnvoller, weil die Angaben dann nur an einer Stelle gepflegt und aktualisiert werden müssen.

Entscheidend ist jedoch, dass der Link im Instagram-Profil leicht auffindbar, eindeutig bezeichnet und dauerhaft erreichbar ist.

Braucht jedes Creator-Konto ein Impressum?

Nein. Allein die Auswahl des Instagram-Kontotyps „Creator“ löst noch keine Impressumspflicht aus. Instagram unterscheidet technisch zwischen persönlichen Konten, Creator-Konten und Unternehmenskonten. Diese Einteilung ist für die rechtliche Beurteilung jedoch nicht ausschlaggebend. Maßgeblich ist, wie das Konto tatsächlich genutzt wird.

Nach § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes müssen geschäftsmäßig betriebene digitale Angebote bestimmte Informationen über den Anbieter leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar bereithalten. Auch geschäftlich genutzte Auftritte in sozialen Netzwerken können darunter fallen. Zusätzlich sieht § 18 des Medienstaatsvertrags Informationspflichten für Telemedien vor, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen.

Ein Impressum wird daher regelmäßig benötigt, wenn der Instagram-Kanal beispielsweise:

  • eigene Produkte oder Dienstleistungen vorstellt,
  • der Kundengewinnung oder beruflichen Sichtbarkeit dient,
  • auf eine geschäftliche Website verweist,
  • berufliche Kompetenz, Projekte oder Referenzen präsentiert,
  • Werbung, Kooperationen oder Affiliate-Links enthält,
  • von einem Unternehmen, einer Praxis, einem Verein oder einer Organisation betrieben wird,
  • regelmäßig geschäftliche oder berufliche Inhalte veröffentlicht.

Eine unmittelbare Gewinnerzielungsabsicht ist nicht zwingend erforderlich. Auch eine planmäßige und auf Dauer angelegte geschäftliche Tätigkeit kann ausreichen. Ein rein privates Konto, auf dem ausschließlich persönliche oder familiäre Inhalte veröffentlicht werden und keinerlei geschäftlicher Bezug besteht, benötigt dagegen normalerweise kein geschäftliches Impressum.

In der Praxis gilt deshalb: Wer Instagram gezielt zur beruflichen Präsentation, zur Kundengewinnung oder zur Vermarktung eigener Leistungen nutzt, sollte von einer Impressumspflicht ausgehen.

Gilt die Impressumspflicht auch für kleine Instagram-Konten?

Ja. Die Zahl der Follower ist nicht entscheidend. Es gibt keine allgemeine Mindestgrenze bei Followern, Beiträgen, Umsätzen oder Werbekooperationen, ab der ein Impressum erforderlich wird. Auch ein neues Profil mit wenigen Abonnenten kann bereits geschäftlich genutzt werden. Ebenso wenig kommt es darauf an, ob über Instagram unmittelbar Produkte verkauft oder Verträge abgeschlossen werden. Bereits die Präsentation einer beruflichen oder unternehmerischen Tätigkeit kann für eine geschäftliche Nutzung sprechen. Ein selbständiger Berater mit 200 Followern, der über seine Arbeit informiert und auf seine Angebote verweist, kann daher genauso impressumspflichtig sein wie ein deutlich größerer Kanal.

Muss das vollständige Impressum direkt bei Instagram stehen?

Nein. Das vollständige Impressum muss nicht in die Profilbeschreibung geschrieben werden. Da der verfügbare Platz in der Instagram-Biografie begrenzt ist, darf auf ein externes Impressum verlinkt werden. Das Impressum kann daher zentral auf der eigenen Website hinterlegt werden.

Die empfohlene Struktur lautet:

Instagram-Profil → Link „Impressum“ → Impressumsseite der eigenen Website

Ein Beispiel für die Zieladresse:

https://www.ihre-domain.de/impressum

Diese Lösung hat einen wesentlichen praktischen Vorteil: Änderungen an Anschrift, Geschäftsführung, Rechtsform oder Kontaktdaten müssen nur auf der zentralen Impressumsseite vorgenommen werden. Die Social-Media-Kanäle verweisen anschließend alle auf dieselbe aktuelle Fassung.

Welche Anforderungen muss der Impressumslink erfüllen?

Das Impressum muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Daraus ergeben sich für Instagram mehrere Anforderungen.

Der Link muss leicht zu finden sein

Nutzer dürfen nicht erst mehrere Beiträge, Storys oder lange Beschreibungstexte durchsuchen müssen. Der Link gehört direkt in das öffentlich sichtbare Instagram-Profil. Ein Hinweis nur in einem einzelnen Beitrag reicht nicht aus. Auch ein ausschließlich als Story-Highlight hinterlegtes Impressum ist keine verlässliche Lösung.

Der Link muss eindeutig bezeichnet werden

Aus der Bezeichnung sollte unmittelbar hervorgehen, dass der Link zum Impressum führt. Geeignete Bezeichnungen sind beispielsweise:

  • Impressum
  • Impressum und Datenschutz
  • Anbieterkennzeichnung

Am klarsten und allgemein verständlichsten ist die Bezeichnung „Impressum“. Weniger eindeutig sind Bezeichnungen wie „Website“, „Mehr erfahren“, „Meine Links“ oder „Weitere Informationen“. Nutzer können daraus nicht ohne Weiteres erkennen, dass sich hinter dem Link die gesetzlich vorgeschriebenen Anbieterinformationen befinden.

Das Impressum sollte mit höchstens zwei Klicks erreichbar sein

Als anerkannte Orientierung gilt die sogenannte Zwei-Klick-Regel. Das Impressum sollte vom Instagram-Profil aus mit höchstens zwei Klicks erreichbar sein.

Ideal ist ein direkter Link:

Instagram-Profil → Impressum

Auch eine vorgeschaltete Linkübersicht kann grundsätzlich verwendet werden:

Instagram-Profil → Linkübersicht → Impressum

Mehr Zwischenschritte sollten vermieden werden.

Der Link muss dauerhaft funktionieren

Das Impressum muss ständig erreichbar sein. Nach einem Wechsel des Redaktionssystems, einer Änderung der Domain oder einer Überarbeitung der Website sollte deshalb kontrolliert werden, ob der Link weiterhin funktioniert. Auch mobile Darstellungsfehler, Weiterleitungsschleifen oder technische Sperren dürfen den Zugriff nicht verhindern.

So wird der Impressumslink bei Instagram eingerichtet

Die genaue Bezeichnung einzelner Menüpunkte kann sich je nach Betriebssystem, App-Version und Kontotyp etwas unterscheiden. Der grundsätzliche Weg ist:

  1. Instagram-App öffnen.
  2. Das eigene Profil aufrufen.
  3. „Profil bearbeiten“ auswählen.
  4. Den Bereich „Links“ öffnen.
  5. „Link hinzufügen“ oder „Externen Link hinzufügen“ auswählen.
  6. Die Adresse der Impressumsseite eintragen.
  7. Den Link als „Impressum“ bezeichnen.
  8. Die Änderungen speichern.
  9. Das Profil anschließend wie ein Besucher aufrufen und den Link testen.

Der Link sollte möglichst direkt auf die Impressumsseite und nicht lediglich auf die Startseite führen. Ein direkter Link ist eindeutiger, einfacher und weniger fehleranfällig.

Kann ein zentrales Impressum für mehrere Social-Media-Kanäle gelten?

Ja. Ein zentrales Impressum auf der eigenen Website kann grundsätzlich für die Website und mehrere Social-Media-Auftritte verwendet werden. Sinnvoll ist ein ergänzender Hinweis auf der Impressumsseite:

Dieses Impressum gilt auch für unsere Auftritte in folgenden sozialen Netzwerken:

Instagram: @kontoname
Facebook: Name der Seite
LinkedIn: Name des Profils oder Unternehmens
YouTube: Name des Kanals

Dieser Zusatz stellt eine eindeutige Verbindung zwischen dem zentralen Impressum und den jeweiligen Social-Media-Profilen her. Er ersetzt allerdings nicht den Impressumslink im jeweiligen Profil. Das Impressum muss auch von Instagram aus leicht auffindbar bleiben.

Ist eine Linkübersicht wie Linktree zulässig?

Grundsätzlich kann auch eine Linkübersicht verwendet werden, auf der neben der Website, Angeboten oder Kontaktmöglichkeiten ein eigener Impressumslink erscheint. Dabei sollten zwei Bedingungen erfüllt sein:

  • Bereits im Instagram-Profil sollte erkennbar sein, dass über den Link auch das Impressum erreichbar ist.
  • Auf der folgenden Übersichtsseite muss ein deutlich sichtbarer Link mit der Bezeichnung „Impressum“ vorhanden sein.

Eine mögliche Bezeichnung des ersten Links wäre:

Links, Impressum und Datenschutz

Der direkte Link zur Impressumsseite auf der eigenen Website ist dennoch meist die bessere Lösung. Er ist eindeutiger, führt nicht über einen zusätzlichen Anbieter und verursacht weniger mögliche Fehlerquellen.

Welche Angaben gehören in ein Impressum?

Der genaue Inhalt hängt von der Rechtsform, der Tätigkeit und möglichen berufsrechtlichen Besonderheiten ab.

Einzelunternehmer und Selbständige

In der Regel werden mindestens folgende Angaben benötigt:

  • vollständiger Vor- und Nachname,
  • ladungsfähige Anschrift,
  • E-Mail-Adresse,
  • eine weitere schnelle und unmittelbare Kontaktmöglichkeit,
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sofern vorhanden und erforderlich,
  • Wirtschafts-Identifikationsnummer, sofern vorhanden und anzugeben.

Eine ladungsfähige Anschrift ist eine reale Anschrift, unter der die verantwortliche Person rechtlich erreicht werden kann. Ein reines Postfach genügt nicht. Die persönliche Steuernummer des Finanzamts gehört nicht in ein öffentliches Impressum.

GmbH und andere juristische Personen

Bei einer GmbH oder einer anderen juristischen Person werden insbesondere folgende Angaben benötigt:

  • vollständige Firmenbezeichnung einschließlich Rechtsform,
  • Sitz und ladungsfähige Anschrift,
  • Name der vertretungsberechtigten Person,
  • zuständiges Registergericht,
  • Handelsregisternummer,
  • E-Mail-Adresse und weitere Kontaktmöglichkeit,
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sofern vorhanden und erforderlich.

Bei einer GmbH muss der vollständige Firmenname einschließlich des Zusatzes „GmbH“ genannt werden. Außerdem ist die Geschäftsführung als vertretungsberechtigte Person aufzuführen.

Erlaubnispflichtige und reglementierte Tätigkeiten

Je nach Beruf oder Tätigkeit können weitere Angaben erforderlich sein, beispielsweise:

  • zuständige Aufsichtsbehörde,
  • Berufskammer,
  • gesetzliche Berufsbezeichnung,
  • Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen wurde,
  • berufsrechtliche Regelungen und deren Fundstelle.

Das kann unter anderem bestimmte Makler, Versicherungsvermittler, Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte, Architekten und andere reglementierte Berufe betreffen.

Wann wird ein Verantwortlicher nach dem Medienstaatsvertrag benötigt?

Bei journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten kann zusätzlich eine inhaltlich verantwortliche Person nach § 18 Absatz 2 Medienstaatsvertrag anzugeben sein. Das betrifft nicht automatisch jeden Instagram-Beitrag. Die Vorschrift kann jedoch relevant werden, wenn regelmäßig redaktionell aufbereitete Inhalte veröffentlicht werden, die der Information oder Meinungsbildung dienen.

Eine mögliche Formulierung lautet:

Verantwortlich für journalistisch-redaktionelle Inhalte gemäß § 18 Absatz 2 MStV:
Vorname Nachname
Anschrift

Veraltete Hinweise auf § 55 Rundfunkstaatsvertrag sollten nicht mehr verwendet werden. Der Rundfunkstaatsvertrag wurde durch den Medienstaatsvertrag ersetzt.

Müssen Video-Creator zusätzliche Angaben machen?

Für bestimmte audiovisuelle Mediendienste können zusätzliche Angaben erforderlich sein. Dazu können beispielsweise das Sitzland und die zuständige Landesmedienanstalt gehören. Ob ein Instagram-Kanal als audiovisueller Mediendienst einzuordnen ist, hängt von seiner tatsächlichen Gestaltung, dem Umfang und der Bedeutung des Videoangebots ab. Ein gelegentlich veröffentlichtes Reel ist nicht automatisch mit einem eigenständigen videogeprägten Medienangebot gleichzusetzen.

Wer seinen Kanal schwerpunktmäßig als regelmäßiges und umfangreiches Videoangebot betreibt, sollte diesen Punkt rechtlich prüfen lassen.

Gehört die Datenschutzerklärung zum Impressum?

Impressum und Datenschutzerklärung erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Das Impressum beantwortet vor allem die Frage, wer für das Angebot verantwortlich ist und wie diese Person oder dieses Unternehmen erreicht werden kann. Die Datenschutzerklärung informiert dagegen darüber, welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden, zu welchen Zwecken dies geschieht und welche Rechte betroffene Personen haben. Die Datenschutzerklärung ist deshalb kein zwingender Bestandteil des Impressums. Sie kann auf einer eigenen Seite stehen.

Bei Instagram können zwei getrennte Links sinnvoll sein:

  • Impressum
  • Datenschutz

Alternativ können beide Inhalte auf einer gemeinsamen Seite stehen, sofern sie klar voneinander getrennt sind und der Link eindeutig als „Impressum und Datenschutz“ bezeichnet wird.

Für die eigene Website sollte die Datenschutzerklärung auch Informationen zu den betriebenen Social-Media-Präsenzen enthalten.

Häufige Fehler beim Instagram-Impressum

Nur die Startseite verlinken

Ein allgemeiner Website-Link kann ausreichen, wenn das Impressum dort sofort auffindbar ist. Ein direkter Link zur Impressumsseite ist jedoch klarer und rechtlich weniger angreifbar.

Den Link nur „Website“ nennen

Die Bezeichnung lässt nicht eindeutig erkennen, dass dort das Impressum zu finden ist. Besser ist „Impressum“ oder „Impressum und Datenschutz“.

Das Impressum nur in einem Story-Highlight hinterlegen

Story-Highlights sind keine zuverlässige Lösung für ein ständig und leicht erreichbares Impressum.

Das Impressum als Bild veröffentlichen

Ein Bild mit kleingedrucktem Impressum ist schlecht lesbar, nicht barrierearm und bei Änderungen nur umständlich zu aktualisieren. Außerdem ist es häufig nicht von jeder Stelle des Angebots aus dauerhaft erreichbar.

Nur eine E-Mail-Adresse angeben

Eine E-Mail-Adresse allein ersetzt kein vollständiges Impressum. Insbesondere der vollständige Name und eine ladungsfähige Anschrift sind regelmäßig erforderlich.

Ein Postfach oder eine ungeeignete Scheinadresse verwenden

Ein reines Postfach genügt nicht. Auch bei Büroservices, virtuellen Büros oder sogenannten Impressumsadressen muss geprüft werden, ob die gesetzlichen Anforderungen an eine ladungsfähige Anschrift tatsächlich erfüllt sind.

Alte Gesetzesangaben übernehmen

Seit dem 14. Mai 2024 gilt das Digitale-Dienste-Gesetz. Hinweise auf „§ 5 TMG“ sollten deshalb durch „§ 5 DDG“ ersetzt oder vollständig weggelassen werden.

Die Angabe der gesetzlichen Grundlage ist im Impressum nicht zwingend erforderlich. Entscheidend ist, dass die vorgeschriebenen Informationen vollständig enthalten sind.

Noch auf die europäische OS-Plattform verlinken

Die europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung wurde zum 20. Juli 2025 eingestellt. Veraltete Hinweise und Links zu dieser Plattform sollten aus Impressum, Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Verkaufsangeboten entfernt werden.

Welche Folgen kann ein fehlendes Impressum haben?

Ein fehlendes, unvollständiges oder schlecht erreichbares Impressum kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Das Digitale-Dienste-Gesetz sieht hierfür Bußgelder vor.

Für Unternehmen und Selbständige besteht außerdem das Risiko einer wettbewerbsrechtlichen Beanstandung oder Abmahnung. Als mögliche Anspruchsteller kommen insbesondere Mitbewerber sowie bestimmte Wettbewerbs- und Verbraucherschutzorganisationen in Betracht.

Das bedeutet nicht, dass bei jedem kleinen Fehler unmittelbar ein hohes Bußgeld verhängt wird. Ein korrektes Impressum ist jedoch eine vergleichsweise einfache Maßnahme, mit der ein unnötiges rechtliches Risiko reduziert werden kann.

Empfohlene Lösung für Selbständige und Unternehmen

Für die meisten beruflich genutzten Instagram-Profile empfiehlt sich folgende Vorgehensweise:

  1. Auf der eigenen Website eine zentrale Unterseite „Impressum“ anlegen.
  2. Dort alle Pflichtangaben vollständig und aktuell hinterlegen.
  3. Ergänzen, dass das Impressum auch für die genannten Social-Media-Kanäle gilt.
  4. Im Instagram-Profil einen direkten externen Link zu dieser Seite eintragen.
  5. Den Link eindeutig als „Impressum“ bezeichnen.
  6. Zusätzlich eine Datenschutzerklärung bereitstellen und bei Bedarf separat verlinken.
  7. Den Zugriff auf einem Smartphone und möglichst auch ohne Instagram-Anmeldung testen.
  8. Nach Änderungen der Firma, Anschrift, Geschäftsführung oder Website alle Angaben und Links kontrollieren.

Checkliste für das Instagram-Impressum

  • Wird das Profil beruflich, geschäftlich oder nicht ausschließlich privat genutzt?
  • Ist ein vollständiges Impressum vorhanden?
  • Ist der Link direkt im Instagram-Profil sichtbar?
  • Ist der Link eindeutig als „Impressum“ bezeichnet?
  • Ist das Impressum mit höchstens zwei Klicks erreichbar?
  • Funktioniert der Link auf dem Smartphone?
  • Stimmen Name, Firmenbezeichnung, Rechtsform und Anschrift?
  • Sind Vertretungsberechtigte und Registerangaben korrekt?
  • Ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben, sofern erforderlich?
  • Sind gegebenenfalls Aufsichtsbehörde und berufsrechtliche Angaben enthalten?
  • Ist bei journalistisch-redaktionellen Inhalten eine verantwortliche Person benannt?
  • Sind veraltete Hinweise auf das TMG oder den Rundfunkstaatsvertrag entfernt?
  • Wurde ein veralteter Link zur europäischen OS-Plattform entfernt?
  • Ist eine passende Datenschutzerklärung vorhanden?

Fazit

Ein Creator-Konto ist nicht allein aufgrund seiner technischen Kontoeinstellung impressumspflichtig. Sobald Instagram jedoch zur beruflichen Präsentation, Kundengewinnung, Werbung oder regelmäßigen geschäftlichen Kommunikation eingesetzt wird, ist ein Impressum in aller Regel erforderlich.

Das Impressum muss nicht vollständig bei Instagram ausgeschrieben werden. Die praktischste Lösung ist ein zentral gepflegtes Impressum auf der eigenen Website, das im Instagram-Profil direkt und eindeutig als „Impressum“ verlinkt wird.

Dadurch müssen die Pflichtangaben nicht auf mehreren Plattformen parallel aktualisiert werden. Gleichzeitig bleibt für Nutzer klar erkennbar, wer für den Kanal verantwortlich ist.

Stand: August 2026

Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben übernommen werden. Gesetzliche Vorgaben, Rechtsprechung und die technische Gestaltung von Instagram können sich ändern. Die rechtliche Beurteilung hängt zudem vom jeweiligen Einzelfall ab. Für eine verbindliche Prüfung wenden Sie sich bitte an eine entsprechend qualifizierte Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.


Quellen und weiterführende Informationen

 

 

 

 

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